Menschen mit MS, die pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger sind, können künftig leichter im Ausland Urlaub machen.
Die Pflegekassen müssen auch dort die Kosten für die Ersatz- oder Verhinderungspflege übernehmen.
Eine ungleiche Behandlung eines Urlaubs im Inland und im Ausland sei nicht gerechtfertigt.
Ersatz- oder Verhinderungspflege soll pflegenden Angehörigen einen Urlaub ermöglichen. Anspruch auf Ersatzpflege besteht auch, wenn die Pflege wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen zeitweise nicht möglich ist.
Während Leistungen der Pflegeversicherung für die Zeit eines Aufenthalts im Ausland grundsätzlich ruhen, sieht das Gesetz für das Pflegegeld eine Ausnahme vor. Das Pflegegeld wird bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von einer Dauer von bis zu sechs Wochen weiterbezahlt.
Übrigens: Zum Pflegegeld gehört auch das Verhinderungspflegegeld, das bei zeitweiliger Verhinderung der Pflegeperson für Kosten der Ersatzpflege gezahlt wird. Die Höhe der Leistungen pro Tag hängt von der Pflegestufe ab, insgesamt sind es höchstens 1.612 Euro pro Jahr.
Quelle:  aktiv mit MS
 

Das Team „Beratungsstelle der DMSG Münster“