Mobilitätsservice für Bahnreisen ab 1. Februar nicht mehr aus einer Hand

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn unterstützt bisher behinderte Kunden, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnunternehmen als der DB fahren. Leider wird sich das ändern: Wie die Bahn jetzt mitteilte, wird eine Reihe von Eisenbahnunternehmen zukünftig die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren – und zwar bereits ab morgen!

Die neue absolut kundenunfreundliche Regelung ist ein Skandal, sie dann auch noch derartig kurzfristig anzukündigen, ist indiskutabel. Ursachen und Hintergründe sind derzeit nicht zu klären. Der DBSV wird sich um Aufklärung bemühen, aktiv werden und berichten. Unabhängig davon stellt sich die Frage, was die neue Regelung in der Praxis bedeutet. dbsv-direkt zitiert diesbezüglich aus dem Dokument „FAQ: Häufig gestellte Fragen“ der Deutschen Bahn:

Quelle: www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml (31.1.19, 16:55 Uhr)

Als Kunde eines Eisenbahnunternehmens, dass am Verfahren mit der MSZ teilnimmt, können Sie die gebotenen Hilfeleistungen der DB über die MSZ in Anspruch nehmen. Die MSZ steht den Kunden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordiniert die weiteren Abstimmungen mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen.

Quelle: https://www.dbsv.org/aktuell/msz-neuregelung.html

 

 

 

Euer Team „Beratungsstelle der DMSG Münster“

Anmerkung: 

In Münster verkehren die National Express Rail GmbH,die Deutsche Bahn, die Westfalenbahn und die Nordwestbahn. Bei Fahrten mit den beiden erstgenannten Unternehmen kann man Unterstützungsbedarf über die Mobilitätszentrale anmelden, die beiden letztgenannten arbeiten nicht mit der Mobilitätszentrale zusammen und man muss sich direkt an das Unternehmen werden.